Allgemeine Geschäftsbedingungen
INHALTSVERZEICHNIS
- Geltungsbereich
- Vertragsabschluss
- Leistungen, Preise, Zahlung, Anzahlungen
- Rücktritt des Kunden (Abbestellung/ Stornierung)
- Rücktritt der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG
- Führungen – Teilnehmerzahl & Verspätungen
- Änderung der Teilnehmerzahl oder Veranstaltungszeit
- Mitbringen von Speisen & Getränken
- Technische Einrichtungen & Anschlüsse
- Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Haftung des Kunden für Schäden
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen & Außenbereiche, die Reservierung von Tischen, die Buchung von Gästeführungen sowie für alle in diesem Zusammenhang von der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG erbrachten Leistungen.
2. Eine Unter- bzw. Weitervermietung der überlassenen Flächen sowie die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG in Schriftform (auch per E-Mail).
II. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes durch den Kunden in Schriftform (auch per E-Mail) zustande. Der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Schriftform (auch per E-Mail) zu bestätigen. Der Kunde bestätigt die AGB durch eine seinerseits getätigte Reservierung.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, ANZAHLUNGEN
1. Die Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und in Schriftform (auch per E-Mail) zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Grundlage dieser ist immer die zum Veranstaltungszeitpunkt gültige Preisliste des Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG.
3. Rechnungen der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG sind ab Zugang & ohne Abzug sofort zahlbar. Die Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG behält sich vor eine Anzahlung zu erheben.
4. Es steht der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG frei ab einer Gruppengröße von mehr als 40 Personen eine Anzahlung zu erheben.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (Abbestellung / Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von seiner Beauftragung, erfordert in jedem Fall der Schriftform (auch per E-Mail), sowie einer Bestätigung durch die Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG. Erfolgt dies nicht, sind die im Angebot vereinbarten Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
2. Bis 29 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstag kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG in Schriftform (auch per E-Mail) ausübt.
3. Tritt der Kunde erst 4. Wochen (= 28 Tage) vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG berechtigt den entgangenen Umsatz laut Angebot nachfolgend gestaffelt zu berechnen: Bei einer Auftragsstornierung
- § Bis 28 Tage vor dem Veranstaltungsdatum sind 20 % der Auftragssumme zu entrichten.
- § Bis 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn 50% der Auftragssumme.
- § Bis 7 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn 70% der Auftragssumme.
- § Danach sind 100% der vereinbarten Auftragssumme zu entrichten.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Im Fall höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote) haftet keine Partei für die Nichterfüllung des Vertrags. Eine Rückerstattungspflicht besteht in diesem Fall im gesetzlichen Umfang.
V. RÜCKTRITT DER VULKAN BRAUEREI GMBH & CO. KG
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen der von der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG gesetzten Frist nicht geleistet, so ist die Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG zum Rücktritt berechtigt.
2. Ferner ist die Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise durch:
- § Höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
- § Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender- oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zwecke der Veranstaltung gemacht wurden.
- § Die Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Heerschafts- bzw. Organisationsbereich der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG zuzurechnen ist.
- § Der Zweck bzw. Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.
4. Bei berechtigtem Rücktritt der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
VI. FÜHRUNGEN – TEILNEHMERZAHL & VERSPÄTUNGEN
1. Teilnehmerzahl Führungen
Die maximale Teilnehmendenzahl bei den Führungen betragen:
- Führung Brauerei und Brennerei: 30 Personen
- Führung tiefster Bierkeller der Welt: 35 Personen
- Tasting: 40 Personen
Der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG steht es frei die zulässige Höchstteilnehmerzahl in Ausnahmefällen zu überschreiten. Bei Überschreitung der Gruppengröße ist die Beauftragung einer weiteren Führung erforderlich. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen. Der Gruppe steht es bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl frei, den Betrag für 10 Personen zu zahlen.
2. Verspätungen
Bei Verspätungen der Gäste wartet der Gästeführer 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Bei Verspätungen der Gäste besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises. Die Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG garantiert das pünktliche Erscheinen des Gästeführers.
VII. ÄNDERUNG DER TEILNEHMERZAHL UND VERANSTALTUNGSZEIT
1. Die endgültige Teilnehmerzahl ist bis 7 Tage vor Veranstaltung mitzuteilen. Wird keine endgültige Teilnehmerzahl durch den Kunden mitgeteilt, gilt die im Angebot vereinbarte Teilnehmerzahl als endgültige Teilnehmerzahl.
2. Eine Abweichung von bis zu 5 % der gemeldeten Teilnehmerzahl bleibt kostenfrei. Abweichungen darüber hinaus werden auf Basis von 95 % der gemeldeten Teilnehmerzahl berechnet. Es wird zu Gunsten des Kunden auf volle Personen aufgerundet (z. B. 5 % von 30 = 1,5 → 2 Personen entgeltfrei).
3. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Eine Erhöhung bedarf immer einer Prüfung Vulkan Brauerei GmbH & Co.
4. Nicht-Erscheinen: Bei kurzfristigen Stornierungen (unter 48h) oder Nicht-Erscheinen berechnen wir für Gruppen über 10 Personen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10€ pro Gast.
VIII. MITBRINGEN VON SPEISEN & GETRÄNKEN
1. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG ist nicht gestattet.
IX. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
1. Soweit die Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG, sowie anderer Einrichtung bedürfen der Zustimmung der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an technischen Anlagen der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG dies nicht zu vertreten hat.
3. Störungen an den von der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend behoben. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG diese Störung nicht zu vertreten hat.
X. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG. Die Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei typischer Nutzung (z. B. Garderobe) besteht kein Verwahrungsvertrag.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungsgegenstände und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG die Entfernung & Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.
XI. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG. Die Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit. Bei typischer Nutzung (z. B. Garderobe) besteht kein Verwahrungsvertrag.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungsgegenstände und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die Vulkan Brauerei GmbH & Co. KG die Entfernung & Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.
Gerichtsstand: Amtsgericht Mayen
Stand: April 2025